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Für eine Ausweitung des NS-Verbotsgesetzes

Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen

Samstag 20. Februar 2010, von mond

Fast 65 Jahre lang gibt es in Österreich inzwischen ein NS-Verbotsgesetz. Leider hat aber die Geschichte gezeigt dass dies zu wenig wirkungsvoll ist: Noch immer gibt es hier Rechtsextreme Parteien die gegen MigrantInnen hetzen, NS-Verbrechen verharmlosen oder relativieren, Nationalismus schüren und mehr oder weniger offenen Antisemitismus zur schau stellen.

In der kleinformatigen Hetzblättern mit Millionenauflage die täglich jegliche Art von Chauvinismus, Nationalismus und Rassismus schürt, werden zum Hitlergeburtstag mehr oder weniger gut verklausulierte Glückwünsche abgedruckt ohne dass ein Staatsanwalt einschreitet.

Rechtextreme dürfen ganz offiziell in der Hofburg einen Ball feiern während die Demonstration dagegen mit brutaler Polizeigewalt niedergeknüppelt werden. [1] [2] [3] Wir schreiben das Jahr 2010.

Andreas Mölzer wurde niemals für die in seinem rechtsextremen Hetzblatt „Zur Zeit“ verübte Wiederbetätigung verurteilt weil ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er den entsprechenden Artikel vor der veröffentlichung konnte. Das, obwohl er Herausgeber und Chefredakteur dieser Zeitung war. Nach wie vor bekommt er öffentliche Förderungen für diesen Unrat. [4] [5].

Umfragen zufolge sind antisemitische Stereotype noch bei über 45% der ÖstereicherInnen verbreitet. [6]

Es ist offensichtlich, dass das NS-Verbotsgesetz noch zu wenig Möglichkeiten bietet um gegen die Verbreitung rechtsextremen Gedankengutes vorzugehen. Das Verbotsgesetz in der heutigen Form und Auslegung reicht um öffentliche Heil-Hitler Rufe hintanzuhalten aber nicht um wirksam gegen alte und neue RechtsextremistInnen vorgehen zu können.

David Irving wurde verurteilt, aber die rechtsextreme Burschenschaft Olympia ist weiterhin unbehelligt und eines der Mitglieder hat es in diesem Lande bis zum Nationalratspräsidenten gebracht.

Natürlich ist klar, dass ein Verbotsgesetz alleine zuwenig ist um den Rechtsextremismus wirksam zu bekämpfen. Es bedarf hier auch einer breiten Initiative zur Förderung Antifaschistischer und Antirassistischer Bildung, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit.

Andererseits könnte durch eine Ausweitung des NS-Verbotsgesetzes zumindest verhindert werden, dass weiterhin Presse- und Parteienförderung in den braunen Sumpf fließen.

Wie könnte eine entsprechende Verbesserung des NS-Verbotsgesetzes aussen?

Schon jetzt ist es im §3 d. des Verbotsgesetzes verboten, „die Ziele der NSDAP, ihre Einrichtungen oder Maßnahmen zu verherrlichen oder anzupreisen“.

Das Gesetz belässt es aber im unklaren in welchem Umfang das geschen muß damit dieser Tatbestand erfüllt ist und ebenso wird nicht geklärte welche der „Ziele“ alle unter diesen Punkt fällt. In der gängigen Praxis wird die Verbreitung nationalistischer, rassistischer und antisemitischer Ideologie alleine noch nicht unter Strafe gestellt, ansonsten müssten wohl viele Schreibtischtäter schon hinter Gittern sitzen.

Sinnvoll wäre es wohl so etwas wie den Tatbestand der „Nationalsozialistischen Vorfeldorganisation“ einzuführen. z.B.:

„Organisationen die systematisch rassistische, nationalistische, antisemitische Propaganda Verbreiten gelten als Rechtsextreme Organisationen. Diese Organisationen sind von allen öffentlichen Zuwendungen auszuschließen. Insbesndere auch Parteienförderung, Wahlkampfkostenrückerstattung, Presseförderung und der vergabe öffentlicher Aufträge. Unternehmen die regelmäßig oder in signifikantem Umfang solche Rechsextreme Organisationen fördern sind ebenfalls als Rechtsextrem einzustufen.“

Ist das realistisch?

Angesichts der Tatsache dass z.b. die Kronenzeitung mit ihrer Leserbriefseite unter ein solches Verbotsgesetz fallen würde [7] und angesichts der Tatsache dass es auch in der SP und insbesondere in der VP viele sehr weit rechts gerichtete Personen gibt (Schüssel hat ja immerhin gedenkmessen für den Austrofaschismus lesen lassen) ist nicht damit zu rechnen dass die etablierten Parteien ein solches Gesetz beschließen werden. Mit der Kronenzeitung will es sich auch die SP sicher nicht verscherzen. Insofern kann der Impuls für solch ein Gesetz nur von den WählerInnen ausgehen. Machen wir ein Volksbegehren dazu! Wer macht mit?

Wer macht mit? (facebook gruppe)

Franz Schäfer, Februar 2010


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